Marktreaktionen detailiert ermitteln
Ein Marktwertgutachten (identisch mit einem Verkehrswertgutachten) ist immer dann erforderlich, wenn der Marktwert nach den in Deutschland geltenden Gesetzen und Verordnungen ermittelt werden soll. Im § 194 (BauGB) ist genau geregelt, welche Punkte dabei berücksichtigt werden müssen und welche ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen.
Insgesamt sind in Deutschland drei maßgebliche Wertermittlungsverfahren definiert und standardisiert:
- Das Vergleichswertverfahren ist für weitestgehend homogene Immobilienmärkte mit ausreichend vorhandenen Vergleichswerten anwendbar, beispielsweise zur Bewertung von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken.
- Das Ertragswertverfahren ist für Immobilien anwendbar, deren Preis am Markt sich vorwiegend aus der nachhaltigen Ertragserwartung ableitet, wie beispielsweise Mehrfamilienhäuser und Büroimmobilien.
- Das Sachwertverfahren ist substanzorientiert und findet insbesondere bei Immobilien Anwendung, die eigengenutzt sind oder für die kein nachhaltiger Ertrag ermittelbar ist, wie zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäuser oder spezielle Industrie- und Sonderimmobilien.
Steffen Schroeder
Immobiliensachverständiger