Mietflächenaufmaß mit Lasermessgerät
Natürlich haben die allermeisten Besitzer oder Verwalter einer Immobilie eine recht gute Vorstellung davon, wie groß die betreffenden Flächen sind. Gerade bei kompliziert geschnittenen Räumlichkeiten kann eine präzise Messung trotzdem oftmals überraschende Ergebnisse bringen. Für vertragliche Verhandlungen und juristische Auseinandersetzungen schließlich, ist ein Flächenaufmaß nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Reglungen, wie Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder GIF, unausweichlich. Die Kostenrisiken durch eine ungenaue Vermaßung können schnell erhebliche Höhen annehmen und zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Wir erstellen Flächenberechnungen anhand von Bauzeichnungen und natürlich nach dem Aufmaß in der Örtlichkeit.
Steffen Schroeder
Immobiliensachverständiger