Die Wertbasis für Immobilienfinanzierungen
Ein Beleihungswertgutachten ist immer dann erforderlich, wenn Sie für die Finanzierung einer Immobilie eine Bank heranziehen. Das Gutachten und der darin ermittelte Beleihungswert bilden die Grundlage, auf der die Bank die Finanzierungskonditionen berechnet. Auch die maximale Kredithöhe für die Finanzierung ergibt sich aus den Daten des Beleihungswertgutachtens.
Der Beleihungswert wird ähnlich wie der Marktwert ermittelt, allerdings liegt hier der Fokus auf der Ermittlung eines langfristigen „Sicherheitswerts“ für den Kreditgläubiger.
In § 16 des Pfandbriefgesetzes sind die besonderen Prämissen für die Ermittlung des Beleihungswertes gesondert geregelt. Schwerpunkte dabei sind:
- die vorsichtige Bewertung der Immobilie unter Berücksichtigung langfristig nachhaltiger Marktgegebenheiten
- der Ausschluss aller spekulativen Elemente
- der Beleihungswert darf den ermittelten Marktwert nicht überschreiten und liegt daher oft deutlich unter diesem
Steffen Schroeder
Immobiliensachverständiger