Die Wertbasis für Gebäudeversicherungen

Das Versicherungswertgutachten benötigen Sie um Sachversicherungen für Ihre Immobilien in korrekter Höhe abschließen zu können. Es dient der Versicherungsgesellschaft zur Ermittlung des Versicherungswertes. Dieser entspricht üblicherweise dem Neuwert der Gebäude. Oder genauer: Dem Betrag der zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten. Dabei ist nicht entscheidend, welchen Preis der Versicherungsnehmer ursprünglich für die versicherte Sache bezahlt hat. Es kommt vielmehr auf den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens an.

Der zu ermittelnde Wert stellt die Kostenbasis dar, zu welcher ein gleichartiges Gebäude zum aktuellen Stichtag wiedererrichtet werden kann. Dabei geht es nicht um ein nutzungsgleiches, sondern vielmehr um ein identisches Gebäude in gleicher Bauqualität und Dimension wie das Bestandsgebäude.

Bei der Ermittlung sind alle bestehenden Gebäude und baulichen Anlagen zu berücksichtigen, die nicht als Betriebseinrichtung separat versichert sind. Das Verfahren zur Ermittlung gleicht im Grunde dem Sachwertverfahren, jedoch ohne Berücksichtigung des Bodens und der Alterswertminderung.

Für Wohngebäude gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit dem Wertbegriff des „Versicherungswerts 1914“.
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Steffen Schroeder

Immobiliensachverständiger

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